BFH kippt jahrzehntelange Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen

Jetzt Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen und Steuererstattung holen!

Manche berichten darüber, doch die Brisanz der Nachricht wird eigentlich kaum spürbar: Als Steuerpflichtiger können Sie möglicherweise eine höhere Steuererstattung herausholen, wenn Sie schnell sind. Grund: Der BFH hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil die jahrelang in den Finanzämtern geübte Berechnungspraxis zu den außergewöhnlichen Belastungen über den Haufen geworfen – und beschert damit dem Steuerzahler, der diese in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht, mit einem Schlag mehr Geld.

Offener Steuerbescheid? Jetzt handeln!

Das bedeutet für alle, die in ihrer Steuererklärung erfolgreich Kosten für Zahnbehandlungen, Kur- oder Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen konnten: Legen Sie sofort Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid ein, sofern dieser noch angefochten werden kann. Berufen Sie sich dabei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017, Aktenzeichen VI R 75/14. So erhalten Sie mit einem Schlag – je nach Höhe Ihrer Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder – bis zu knapp 300 Euro mehr Steuererstattung als im Steuerbescheid festgesetzt.

Beispiel: Ein Lediger kann die Pflegeheimkosten für die Eltern von seinen Einkünften in Höhe von 30.000 Euro abziehen. Dabei muss er allerdings einen Teil der Kosten selbst tragen (zumutbare Belastung). Nach der bisher geübten Verwaltungspraxis beträgt die zumutbare Belastung 1.800 Euro. Legt er Einspruch ein und beruft sich auf das BFH-Urteil, wird das Finanzamt nach der neuen Berechnung die selbst zu tragenden Kosten auf 1.646,60 Euro minimieren. Ergebnis ist, dass er sich bei einem Steuersatz von 30% über eine höhere Steuererstattung von 46,02 Euro freuen kann.

Noch gravierender wirkt sich das Urteil aus, wenn er Einkünfte von 75.000 Euro hat: Dann liegt der Vorteil durch die neue Rechtsprechung sogar bei 294,53 Euro.

Mustereinspruch nutzen und Erstattung holen

„Wer außergewöhnliche Belastungen geltend machen konnte, kann mit 10 Minuten Arbeit möglicherweise Hunderte von Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Steuerberater Andreas Reichert von felix1.de. Nutzen Sie hierzu am besten den Mustereinspruch,  felix1.de hier zur Verfügung stellt.

Zu verdanken hat der Steuerpflichtige den „Geldsegen“ einer geänderten Interpretation des Gesetzestextes. Hiernach wird die zumutbare Belastung anhand von drei Einkunftsstufen berechnet. War bisher eine Stufe überschritten, wurde sofort der höhere Satz auf den gesamten Betrag der Einkünfte berechnet. Jetzt wird nur noch der Teil, der den im Gesetz genannten Grenzbetrag übersteigt, mit dem höheren Prozentsatz belastet. „Die Auswirkungen sind neben dem Steuerpflichtigen und dem Steuerberater zum Beispiel auch für Softwarehersteller gravierend, die jetzt ihre Software umprogrammieren müssen“, berichtet Andreas Reichert, der selbst einmal Steuersoftware mitentwickelt hat.

Vorlage zum Einspruch im Word-Format

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