Onlinehändler, die auf dem Amazon-Ableger in Frankreich verkaufen, müssen ab dem 1. Oktober 2019 höhere Verkaufsgebühren zahlen. Grund ist die Digitalsteuer in Frankreich, die Amazon auf seine Kunden abwälzt.
Digitale Großkonzerne, die über 25 Mio. Euro Umsatz mit digitalen Dienstleistungen erzielen, müssen nun drei Prozent Steuern an den Staat abführen. Unter digitale Umsätze fallen dabei vor allem Internetwerbung und Datenverkauf, nicht aber der Verkauf eigener Produkte über das Internet. Betroffen sind damit vor allem große amerikanische Konzerne wie Facebook, Google, Apple und Amazon.
Letzterer möchte das offenbar nicht auf sich sitzen lassen – und hat deshalb entschieden, die Steuern 1:1 auf seine Kunden abzuwälzen, weil er „die Steuer nicht stemmen“ könne. Damit ist der Konzern in Frankreich fein raus, die französischen Onlinehändler dagegen müssen leiden. Denn vor allem für kleinere Unternehmen kann das zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Firmen führen und damit unter Umständen den Ruin bedeuten.
Frankreich ist bei Digitalsteuer der Vorreiter
Amazon zieht sich damit aus der Verantwortung. Dabei sollte die Digitalsteuer gerade vermeiden, dass die Großkonzerne durch geschickte Gewinnverlagerungen in ausgewählte Länder sehr wenig Steuern zahlen. Frankreich hatte die Steuer als einziges europäisches Land eingeführt, nachdem die anderen Länder bisher an einer Einigung zur Einführung einer digitalen Steuer gescheitert waren. Bis 2020 soll dieses nach aktuellen Plänen der G7-Staaten nachgeholt werden. Auch Finanzminister Olaf Scholz bekräftigte die internationalen Pläne und geht in Deutschland sogar von einem zweistelligen Prozentsatz aus.
Folgen für deutsche Onlinehändler?
„Möglicherweise wird es dann auch für deutsche Onlinehändler teurer werden,“ vermutet Georg Faust, Leiter der Branchenspezialisierung Onlinehandel bei der Steuerberatungsgesellschaft felix1.de. „Die Händler müssen jedenfalls jetzt schon überlegen, ob sie über den französischen Amazon-Ableger Waren verkaufen wollen. Die Gebührenerhöhung müssen sie bei Verkäufen auf amazon.fr in jedem Fall einkalkulieren, wenn sie sich dafür entscheiden.“
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