Durchbruch für das Dienstfahrrad – Bundestag kippt 1%-Besteuerung

Nutzer von Dienstfahrrädern können aufatmen – die komplizierte 1%-Besteuerung soll entfallen. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags mit dem gestern veröffentlichten Gesetzesentwurf vorgeschlagen – und trifft damit bei felix1.de voll ins Schwarze. Damit wird das Dienstfahrradmodell für alle Unternehmer auf einen Schlag hochattraktiv.

Mit dem Gesetzesentwurf vom 7.11.2018 schlägt der Finanzausschuss des Bundestags konkret vor, die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstfahrrads künftig komplett entfallen zu lassen. Damit will er das umweltfreundliche Engagement der Nutzer und Arbeitgeber honorieren.

felix1.de begrüßt diesen Vorschlag ausdrücklich und hatte dieses Vorgehen ebenfalls gefordert. Lesen Sie dazu auch das Bloginterview „Komplizierte 1%-Besteuerung für Dienstfahrräder abschaffen“ mit felix1.de-Vorstand Andreas Reichert. „Das ist die einzig logische Konsequenz aus den bisherigen, eher halbherzigen Bemühungen, eine umweltverträgliche Mobilität ernsthaft zu fördern“, erklärt Andreas Reichert zu den neuesten Entwicklungen. „Eine Absenkung der 1%-Regel auf 0,5% wie für Elektroautos allein wäre nicht zielführend gewesen“.

In der Studie „Praxisratgeber Dienstfahrrad“ hatte sich felix1.de seit längerer Zeit aus steuerlicher und rechtlicher Sicht intensiv mit dem Dienstfahrradmodell auseinandergesetzt. „Jetzt sollte wirklich jeder Arbeitgeber über die Einführung eines Dienstfahrradmodells nachdenken“, freut sich Andreas Reichert. „felix1.de ist der erste Ansprechpartner, wenn es um das Aufsetzen eines solchen Modells und die fachliche Expertise zu dem Thema geht.“

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Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu

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