Dienstfahrrad statt Gehaltserhöhung: Jetzt im Unternehmen nutzen

Jetzt ist es amtlich: Die 1%-Regel für die Besteuerung der Privatnutzung von Dienstfahrrädern entfällt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen. Nie war die Einführung eines Dienstradmodells im Unternehmen sinnvoller. Die Sache hat allerdings zwei Haken.

Die 1%-Regel für Dienstfahrräder entfällt – damit muss der Arbeitnehmer die Privatnutzung nicht mehr versteuern. Das gilt allerdings nur, wenn das Fahrrad zusätzlich zum normalen Gehalt gegeben wird. Eine Gehaltsumwandlung in der Form, dass der Arbeitnehmer ein Fahrrad bekommt und dafür auf einen Teil seines Lohns verzichtet, wird nicht privilegiert: In diesen Fällen gilt weiterhin die 1%-Regel.

Mit dem Wegfall der 1%-Regel in den „Gehaltserhöhungsfällen“ entfällt eine Menge bürokratischer Aufwand für den Arbeitgeber. Diese Vorteile genießen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings zunächst nur für 3 Jahre. Ob ab 2022 der Arbeitnehmer seine Privatnutzung wieder versteuern muss, ist noch unklar.

Grund für die Befristung ist zum einen, dass Unternehmer einen Anreiz erhalten sollen, möglichst zeitnah zu handeln. Schließlich soll mit der Privilegierung der Umweltschutz gefördert werden. Zum anderen sei der technische Fortschritt noch nicht absehbar, argumentiert die Bunderegierung. Wenn sich der Unternehmer jetzt also beispielsweise noch ein halbes Jahr Zeit lässt und zum 1.7.2019 eine entsprechende Barlohnumwandlung über 3 Jahre vereinbart, bedeutet das: Im letzten halben Jahr muss der Arbeitnehmer die Privatnutzung möglicherweise wieder versteuern.

Wer sich also ohnehin für ein Dienstfahrradmodell interessiert, weil er seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun möchte, sollte es am besten sofort für drei Jahre einführen. Danach kann der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad vergünstigt erwerben. Zwar muss er in diesem Fall den Preisvorteil versteuern, aber immerhin waren die Leasingraten in den vorhergehenden drei Jahren komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

„Es ist ja noch gar nicht absehbar, was danach passiert. Aber Unternehmer sollten die aktuelle Situation unbedingt für sich nutzen“, erklärt Steuerberater und felix1.de-Vorstand Andreas Reichert. „Es ist möglich, dass die Befristung aufgehoben wird. Aber wer weiß das schon.“

Mehr zum Thema sowie ein Berechnungsbeispiel im felix1.de-Blogartikel: „Jetzt schnell Dienstfahrradmodell im Unternehmen einführen“.

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